ZUGFeRD-Rechnung erstellen – kostenlos online
Formular ausfüllen und eine ZUGFeRD-Rechnung herunterladen: ein lesbares PDF (PDF/A-3), in dem die Rechnungsdaten als XML nach EN 16931 eingebettet sind. Umsatzsteuer und Summen werden berechnet. Alles bleibt in Ihrem Browser.
Was erhalten Sie?
Eine UBL-2.1-XML-Datei nach XRechnung 3.0 oder Peppol BIS Billing 3.0. Sie enthält Ihre Daten, den Kunden, die Positionen, die Steueraufschlüsselung und die Zahlungsdaten.
Das Formular prüft die wichtigsten Regeln (Pflichtfelder, Steuerkategorien, Summen). Prüfen Sie wichtige Rechnungen zusätzlich mit einem offiziellen Validator, zum Beispiel dem kostenlosen KoSIT-Validator.
Wie versende ich sie?
Öffentliche Auftraggeber in Deutschland nehmen XRechnungen über ihre Rechnungsportale (zum Beispiel ZRE oder OZG-RE) per Upload oder per Peppol entgegen. Im B2B-Bereich können Sie die XML-Datei per E-Mail senden, wenn der Empfänger einverstanden ist.
Nur zur Information. Prüfen Sie wichtige Ergebnisse immer mit Ihrem Steuerberater oder der offiziellen Quelle.
ZUGFeRD erstellen: so funktioniert es
- Das Format „ZUGFeRD / Factur-X“ ist bereits ausgewählt.
- Firma, Kunde und Positionen eintragen. Rechts sehen Sie sofort eine Vorschau der Rechnung – die Akzentfarbe können Sie anpassen.
- „PDF herunterladen (ZUGFeRD)“ klicken. Das PDF enthält die Datei
factur-x.xmlmit allen Rechnungsdaten im Profil EN 16931 (Comfort).
Prüfen können Sie das Ergebnis mit dem ZUGFeRD Validator: Er liest das eingebettete XML aus und wendet die offiziellen Regeln der EN 16931 an.
ZUGFeRD oder XRechnung?
| ZUGFeRD | XRechnung | |
|---|---|---|
| Datei | PDF mit eingebettetem XML | nur XML |
| Für Menschen lesbar | ja, wie jedes PDF | nur mit einem Viewer |
| Gültige E-Rechnung im B2B | ja (ab Profil EN 16931) | ja |
| Für Behörden | nur wenn das Portal es annimmt | der Standard |
Ausführlich erklärt im Artikel XRechnung oder ZUGFeRD – was ist der Unterschied? Für öffentliche Auftraggeber erstellen Sie besser eine XRechnung.
Gut zu wissen
- ZUGFeRD ist technisch identisch mit dem französischen Factur-X. Dieselbe Datei funktioniert auch für Kunden in Frankreich.
- Ein PDF aus Word oder einem Rechnungsprogramm ohne eingebettetes XML ist keine E-Rechnung.
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Tragen Sie 0 % ein, wählen Sie als Grund „Steuerbefreit (E)“ und schreiben Sie den Befreiungsgrund dazu, z. B. „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“. Der Text steht dann im PDF und im XML.