Factuurkit E-Rechnung erstellen

XRechnung oder ZUGFeRD – was ist der Unterschied?

Deutschland Ratgeber · 22. Oktober 2026 · Quellen: BMF, KoSIT, FeRD · 7 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Beide sind vollwertige E-Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931. Die XRechnung ist eine reine XML-Datei – ideal für Behörden und Software. ZUGFeRD ist ein PDF, in dem dieselben Daten als XML stecken – Menschen können es lesen, Software kann es automatisch verarbeiten. Im Geschäftsverkehr (B2B) sind beide erlaubt; Behörden verlangen meist die XRechnung.

Der Unterschied auf einen Blick

XRechnungZUGFeRD (ab 2.0.1)
DateiartReines XML (UBL oder CII)PDF/A-3 mit eingebettetem XML (CII)
Für Menschen lesbarNur mit ViewerJa, wie ein normales PDF
HerausgeberKoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards)FeRD (Forum elektronische Rechnung Deutschland)
Öffentliche AuftraggeberStandard, oft Pflicht (mit Leitweg-ID)Nur Profil XRECHNUNG, nicht überall akzeptiert
Gültige E-Rechnung für das FinanzamtJaJa – außer Profile MINIMUM und BASIC-WL
Identisch mit–Factur-X in Frankreich

Was ist eine XRechnung?

Die XRechnung ist der deutsche Standard für elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung. Technisch ist sie eine XML-Datei, die die Vorgaben der Norm EN 16931 erfüllt und um deutsche Regeln ergänzt wird (zum Beispiel Pflichtangaben zum Ansprechpartner des Verkäufers). Es gibt sie in zwei Schreibweisen (Syntaxen): UBL und CII.

Weil eine XRechnung kein Bild enthält, sieht man ohne Programm nur Code. Wer eine XRechnung bekommt und sie lesen möchte, braucht einen Viewer – zum Beispiel unseren kostenlosen XRechnung-Viewer.

Bei Rechnungen an Bundesbehörden ist im Feld Käuferreferenz (BT-10) die Leitweg-ID anzugeben, damit die Rechnung beim richtigen Empfänger ankommt.

Was ist ZUGFeRD?

ZUGFeRD ist ein hybrides Format: eine PDF-Datei (genauer: PDF/A-3), in die die Rechnungsdaten als XML-Datei eingebettet sind. Der Empfänger sieht eine ganz normale Rechnung – seine Buchhaltungssoftware liest aber die XML-Daten aus und muss nichts abtippen. ZUGFeRD 2.x ist technisch identisch mit dem französischen Factur-X.

ZUGFeRD kennt mehrere Profile, also unterschiedlich detaillierte Datenumfänge:

Wichtig bei hybriden Rechnungen: Für das Finanzamt zählen die Daten im XML-Teil. Das PDF ist nur die lesbare Darstellung. Weichen beide voneinander ab, gilt grundsätzlich das XML.

Ist eine normale PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine PDF, die Sie in Word oder einem Rechnungsprogramm erzeugen und per E-Mail verschicken, ist seit 2025 eine „sonstige Rechnung“ – keine E-Rechnung. Sie ist nur noch während der Übergangszeit erlaubt (siehe unten). Ein PDF wird erst dann zur E-Rechnung, wenn es strukturierte Daten nach EN 16931 enthält, also z. B. als ZUGFeRD-Datei.

Welches Format soll ich wählen?

Ab wann muss ich E-Rechnungen schreiben?

Ab wannWas gilt (Inland, B2B)
1. Januar 2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
bis 31. Dezember 2026Papier- und PDF-Rechnungen dürfen weiter ausgestellt werden.
1. Januar 2027Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen. Kleinere dürfen bis Ende 2027 noch PDF/Papier nutzen.
1. Januar 2028Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen.

Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, Fahrausweise und Leistungen von Kleinunternehmern (§ 34a UStDV). Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen aber trotzdem empfangen können. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur E-Rechnungspflicht 2025–2028.

So erstellen Sie eine XRechnung oder ZUGFeRD kostenlos

Mit unserem Formular erstellen Sie beides direkt im Browser, ohne Anmeldung. Wählen Sie oben unter Format entweder „XRechnung 3.0“ oder „ZUGFeRD / Factur-X“. Rechts sehen Sie die Rechnung schon beim Tippen.

Formular zum Erstellen einer ZUGFeRD-Rechnung mit Live-Vorschau
Das Formular berechnet Umsatzsteuer und Summen und zeigt eine Live-Vorschau.
  1. Rechnungsdaten, Ihr Unternehmen und den Kunden eintragen.
  2. Positionen hinzufügen – Steuer und Summen werden automatisch berechnet.
  3. „XML herunterladen“ (XRechnung) oder „PDF herunterladen (ZUGFeRD)“ klicken.

Und wie prüfe ich, ob die Rechnung korrekt ist?

Ob eine XRechnung oder ein ZUGFeRD-PDF die Regeln erfüllt, lässt sich mit einem Validator prüfen. Unser E-Rechnungs-Validator nutzt die offiziellen Regelwerke (EN 16931 und KoSIT XRechnung 3.0) und läuft komplett in Ihrem Browser – die Rechnung wird nicht hochgeladen.

Ergebnis des E-Rechnungs-Validators: gültig, keine Fehler
Ergebnis einer Prüfung: Für jedes Regelwerk sehen Sie Fehler und Warnungen mit Regelnummer.
XRechnung oder ZUGFeRD kostenlos erstellen

Formular ausfüllen, Format wählen, herunterladen – geprüft nach den offiziellen Regeln. Ohne Anmeldung.

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Häufige Fragen

Darf ich als Kleinunternehmer ZUGFeRD verwenden?

Ja. Kleinunternehmer sind von der Pflicht befreit, E-Rechnungen auszustellen, dürfen es aber freiwillig tun. Empfangen müssen sie E-Rechnungen ohnehin können.

Kann ich eine XRechnung in ein PDF umwandeln?

Sie können sie lesbar darstellen und als PDF drucken – etwa mit unserem Viewer. Das ausgedruckte PDF ist dann aber nur eine Ansicht; als Beleg gilt die XML-Datei. Archivieren Sie deshalb immer die Original-XML.

Muss mein Kunde der E-Rechnung zustimmen?

Für E-Rechnungen nach EN 16931 nicht – seit 2025 muss jedes Unternehmen sie annehmen. Für andere elektronische Formate (z. B. eine einfache PDF) brauchen Sie bis Ende 2026 bzw. 2027 die Zustimmung des Empfängers.

Quellen: Bundesministerium der Finanzen – FAQ „Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung“ und BMF-Schreiben zur E-Rechnung; KoSIT – Standard XRechnung 3.0; FeRD – ZUGFeRD 2.x. Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.

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