XRechnung erstellen – kostenlos online
Formular ausfüllen und eine XRechnung (XML nach Standard XRechnung 3.0) herunterladen. Umsatzsteuer und Summen werden berechnet, die Pflichtangaben der KoSIT vor dem Download geprüft. Alles bleibt in Ihrem Browser.
Was erhalten Sie?
Eine UBL-2.1-XML-Datei nach XRechnung 3.0 oder Peppol BIS Billing 3.0. Sie enthält Ihre Daten, den Kunden, die Positionen, die Steueraufschlüsselung und die Zahlungsdaten.
Das Formular prüft die wichtigsten Regeln (Pflichtfelder, Steuerkategorien, Summen). Prüfen Sie wichtige Rechnungen zusätzlich mit einem offiziellen Validator, zum Beispiel dem kostenlosen KoSIT-Validator.
Wie versende ich sie?
Öffentliche Auftraggeber in Deutschland nehmen XRechnungen über ihre Rechnungsportale (zum Beispiel ZRE oder OZG-RE) per Upload oder per Peppol entgegen. Im B2B-Bereich können Sie die XML-Datei per E-Mail senden, wenn der Empfänger einverstanden ist.
Nur zur Information. Prüfen Sie wichtige Ergebnisse immer mit Ihrem Steuerberater oder der offiziellen Quelle.
XRechnung erstellen in 4 Schritten
- Format „XRechnung“ ist bereits ausgewählt.
- Ihre Daten eintragen: Firma, Anschrift, USt-IdNr. oder Steuernummer, IBAN – und den Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail. Diese Angaben verlangt die XRechnung zwingend (Regeln
BR-DE-2bisBR-DE-7). Ihre Daten werden für die nächste Rechnung in diesem Browser gespeichert. - Kunde und Käuferreferenz: Bei Rechnungen an Behörden ist das die Leitweg-ID, die Ihnen der Auftraggeber mitteilt. Bei Unternehmen tragen Sie die Bestell- oder Referenznummer Ihres Kunden ein.
- Positionen eintragen und „XML herunterladen“ klicken. Fehlt eine Pflichtangabe, sagt Ihnen das Formular vorher, welche.
Die fertige Datei können Sie mit dem XRechnung Validator gegenprüfen – er nutzt die offiziellen Regeln der EN 16931 und der KoSIT.
Wann brauche ich eine XRechnung?
| Empfänger | Was gilt |
|---|---|
| Öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen) | Rechnungen werden in der Regel als XRechnung über das Rechnungsportal des Auftraggebers verlangt. |
| Unternehmen im Inland (B2B) | Seit 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Versenden gilt ab 2027 bzw. 2028. XRechnung und ZUGFeRD sind beide zulässig. |
| Privatkunden | Keine E-Rechnungspflicht – ein PDF oder Papier genügt. |
Mehr dazu im Artikel E-Rechnungspflicht 2025–2028. Ihr Kunde möchte lieber eine lesbare PDF-Rechnung? Dann erstellen Sie eine ZUGFeRD-Rechnung – derselbe Inhalt, als PDF mit eingebettetem XML.
Was das Formular nicht macht
Factuurkit erstellt die Datei. Das Versenden übernehmen Sie selbst: per E-Mail an Ihren Kunden oder durch Hochladen im Rechnungsportal der Behörde. Wir sind kein Peppol-Zugangspunkt und speichern Ihre Rechnungen nicht – die Archivierung (in Deutschland in der Regel 8 Jahre für Rechnungen) liegt bei Ihnen.